Headerbild Distr@l

Förderprogramm Distr@l

Mit dem Förderprogramm Distr@l bietet das Land Hessen eine neue Starthilfe für die digitale Transformation. Wir unterstützen bei der Entwicklung von digitalen Produkten und Prozessen genauso wie bei der Einschätzung digitaler Technologien und Innovationen. Überdies stärken wir den Wissens- und Technologietransfer von Hochschulen und in den Unternehmen und stoßen Unternehmensgründungen und Wachstumssprünge in Start-ups an.

In dem animierten Kurzvideo wird Distr@l, das hessische Förderprogramm für anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit hohem Innovationsgehalt, kompakt erläutert. Auch die Förderkriterien werden auf unterhaltsame Weise vermittelt.

Die Förderlinien im Überblick

Distr@l - Machbarkeitsstudien
© HMD

Distr@l - Machbarkeitsstudien (FL 1)

Gefördert werden Tätigkeiten zur Bewertung und Analyse des Potenzials eines Vorhabens für die Vorbereitung von Innovationsprojekten oder zur unabhängigen Analyse von Sach-verhalten mit Digitalisierungsbezug. Damit können Sie Ihre Projektplanung und die Erfolgsaussichten von komplexen Vorhaben strukturieren und so verbessern.

Gefördert werden Tätigkeiten zur Prüfung der technischen Machbarkeit eines Vorhabens im digitalen Kontext, welches den Stand der Technik signifikant erhöht. Dazu zählen Potenzialanalysen, Ressourcenprüfung oder Erfolgsprognosen, ebenso Tätigkeiten, um festzustellen, welche Ressourcen für die Durchführung eines Vorhabens erforderlich sind und welche Erfolgsaussichten das Vorhaben voraussichtlich aufweist.

Ziel beider Varianten ist es, Ihnen durch objektive und rationale Darlegung der Stärken und Schwächen eine Entscheidung zu erleichtern und die damit verbundenen Möglichkeiten und Gefahren zu erkennen. Antragsberechtigt sind KMU sowie Hochschulen und Forschungsreinrichtungen. Das Vorhaben muss in Hessen durchgeführt werden.

zur Förderlinie FL1
Distr@l - Digitale Produktinnovationen
© HMD

Distr@l - Digitale Produktinnovationen (FL 2A)

Sie planen die Erprobung oder Schaffung eines neuen Produkts, eines neuen Verfahrens oder einer Dienstleistung im Bereich Digitalisierung? Oder die Umsetzung einer digitalen Anwendung? Wir fördern in der 2A die Entwicklung von Prototypen, Systemen oder Verfahren.

Möglich sind Einzelvorhaben oder aber Verbundvorhaben, in denen mehrere Akteure im Bereich Forschung und Entwicklung kooperieren. Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Hessen. Das Vorhaben muss in Hessen umgesetzt werden.

zur Förderlinie FL 2A

Distr@l - Digitale Prozessinnovationen (FL 2B)

Sie planen ein Vorhaben zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion? Oder Sie möchten eine Wertschöpfungskette bzw. digitale Prozesse optimieren? Dies schließt wesentliche Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software mit ein. Dann können Sie mit dieser Förderung erfolgreiche Prozessumstellungen und eine messbare digitale Transformation in KMU umsetzen.

Wir fördern hier Projekte als Einzelvorhaben oder aber Verbundvorhaben, in denen mehrere Akteure kooperieren. Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Hessen. Das Vorhaben muss in Hessen umgesetzt werden.

zur Förderlinie FL 2B

NEU: Distr@l - Digitale Pioniere (FL 2C)

Sie haben an der Hochschule wissenschaftliche Erkenntnisse am Lehrstuhl erarbeitet und möchten diese im Unternehmen auf ihre Eignung im betrieblichen Umfeld untersuchen?

Wir fördern die praktische Problemlösung in Unternehmen mit wissenschaftlicher Qualifizierung an einer Hochschule. Im Fokus stehen zum einen Forschungsthemen im Kontext der Digitalisierung, die anhand konkreter gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Problemstellungen bearbeitet werden, zum anderen der unmittelbare Transfer aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Wirtschaft.

Antragsberechtigt sind hessische Universitäten und hessische Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (mit Promotionsrecht), die mit einem hessischen Unternehmen ein aktuelles, anwendungsorientiertes Forschungsthema mit Fokus auf Digitalisierung im Rahmen einer konkreten Promotion bearbeiten. Die Ausgaben für die in Teilzeit angestellte Person werden vom Unternehmern selbst getragen.

zur Förderlinie FL 2C
Distr@l - Wissens- und Technologietransfer
© HMD

Distr@l - Wissens- und Technologietransfer (FL 3)

Ziel von Wissens- und Transferprojekten ist es, Erkenntnisse aus wirtschaftsnaher Forschung im Bereich Digitalisierung sichtbar und nutzbar zu machen. Unternehmen können durch neue innovative und digitale Verfahren von diesen Ergebnissen direkt profitieren.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (insbesondere Hoch­schulen) und Forschungsinfrastrukturen mit Sitz in Hessen. Das Vorhaben aus dem Bereich der Digitalisierung darf keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen, also keine Produkte oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anbieten(keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des Unionsrahmens sind Ausbildung, unabhängige Forschung und Entwicklung, Verbreitung von Forschungsergebnissen und Wissenstransfer).

zur Förderlinie FL 3
Distr@l - Validierung
© HMD

Distr@l - Validierung (FL 4A)

Wir möchten den Entrepreneurgedanken verstärkt in die Hochschulen bringen, insbesondere mit Blick auf die besondere Dynamik der Digitalisierung.

Sie haben interessante Forschungsergebnisse mit digitalem Bezug erarbeitet? Nutzen Sie diese Förderlinie, um die wirtschaftlichen Potenziale zu untersuchen - gerne in einem interdisziplinären Team.

Wir unterstützen die praxisorientierte Validierung Ihrer Ergebnisse mit dem Ziel, Existenz- bzw. Unternehmensgründungen anzustoßen.

Antragsberechtigt sind die hessischen Hochschulen. Unternehmen können als assoziierte Partner eingebunden werden. Beispielsweise um unent­geltlich Produkte und Verfahren zu erproben sowie Daten und Anlagen oder Personal für Experteninterviews zur Verfügung zu stellen.

zur Förderlinie FL 4A

Distr@l - Wachstumsphase (FL 4B)

Sie konzentrieren sich auf Ihr Unternehmen, wir bezuschussen die Personalausgaben. Mit dieser Förderung erleichtern wir Ihnen die Umsetzung innovativer Geschäftsideen mit hohem Wachstumspotenzial. Sie bekommen damit die Chance, Innovationssprünge bzw. signifikante Weiterentwicklungen des vorhandenen Produkt-/Dienstleistungsportfolios im digitalen Kontext auszulösen und so einen signifikanten Entwicklungsschritt in Ihrem jungen Unternehmen/Start-up umzusetzen. Ein bereits erprobtes Entwicklerteam mit einer speziellen, noch nicht vorhandenen Kompetenz, kann so zur erfolgreichen Durchführung des geplanten, innovativen Vorhabens Unterstützung bekommen. Im Auswahlverfahren werden Start-ups, die eine Neueinstellung planen, besonders berücksichtigt.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht länger als acht Jahre am Markt sind. Erste Umsätze mit Produkten und Dienstleistungen im entsprechenden Marktumfeld sollten bereits erzielt bzw. plausibel zukünftig angestrebt werden (keine early-seed-Finanzierung).

zur Förderlinie FL 4B