Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.lidia-hessen.de veröffentlichte Website des Landes Hessen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Mai 2023 durchgeführten Selbstbewertung. In Laufe des Jahres 2023 ist eine erneute Überprüfung der Anforderungen geplant.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Beschreibung

  • Videos:
    die Untertitel werden automatisch übersetzt, sofern Übersetzung angeund könnten daher in Teilen nicht gut verständlich sein.
  • Bedienelemente:
    Buttons haben teilweise keinen Alternativtext.
  • Bilder und Grafiken:
    Fotos haben teilweise keinen Alternativtext.
  • Überschriften:
    Die Hierarchieebenen von Überschriften sind nicht immer chronologisch.
  • Beschriftungen:
    Labels von Formularelementen werden teilweise nicht vom Screenreader ausgegeben.
  • Farbliche Unterscheidung:
    Aktive Menüpunkte werden teilweise durch Änderung der Farbe hervorgehoben.
  • Kontraste:
    Das Kontrastverhältnis von Text und grafischen Elementen entspricht teilweise nicht den Mindestanforderungen.
  • Vergrößerung:
    Bei höherem Zoom-Faktor kann es dazu kommen, dass Text abgeschnitten wird.
  • Tastaturbedienbarkeit:
    Die Webseite ist nur eingeschränkt mit der Tastatur bedienbar. Auch ist der Tastaturfokus an vielen Stellen nicht sichtbar.
  • Links:
    Teilweise ist nicht ganz eindeutig, welches Ziel hinter einem verlinkten Element steht.
  • Sprachliche Formulierung:
    Die einzelnen Projektbeschreibungen sind teilweise in schwerer, komplizierter Sprache formuliert. 
  • Anderssprachige Wörter:
    Anderssprachige Wörter sind teilweise nicht mit dem entsprechenden Attribut ausgezeichnet.

b. Maßnahmen

Für das Jahr 2023 sind technische und redaktionelle Anpassungsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die vollständige barrierefreie Umsetzung der Webseite.

c. Zeitplan

Siehe b.

d. Barrierefreie Alternative

Kontaktaufnahme mit dem Projektteam LIDIA über die E-Mail: kontakt@lidia-hessen.de

Unverhältnismäßige Belastung 

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.

Teilbereich:

a. Beschreibung

Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Gleiches gilt für Videos (Untertitelung) sowie für auf den Projektseiten eingebaute Links. Zudem sind nicht alle Inhalte in leichter Sprache verfügbar. Gebärdensprachliche Videos werden aktuell nur bei ausgewählten Pressekonferenzen zur Verfügung gestellt.

b. Barrierefreie Alternative

Kontaktaufnahme über die bereitgestellte Emailadresse kontakt@lidia-hessen.de.

Kein Anwendungsfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT.

Inhalt:

a. Beschreibung

Alle Anwendungsfälle fallen unter §3 Absatz 1 HVBIT

b. Barrierefreie Alternative

Kontaktaufnahme über die bereitgestellte Emailadresse kontakt@lidia-hessen.de.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05.05.2023 erstellt.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen, die noch nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit aufgelistet sind? Dann freuen wir uns über Ihren Hinweis über folgendes Formular

Für Ihr Feedback zur Seite sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne über die Kontaktadresse kontakt@lidia-hessen.de an.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Neuen Bäue 2
35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de